Kinderkrankengeld
Sollten Sie im Moment nicht arbeiten können, weil Sie Ihre Kinder zuhause betreuen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse zusätzliche Kinderkrankentage beantragen und von der Krankenkasse Geld für die Betreuung der Kinder erhalten.
Pro Elternteil und Kind gibt es 10 Tage zusätzlich.
Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung der Schule.
Bitte rufen Sie in der Schule an, wenn Sie eine solche Bescheinigung benötigen.
Sprechen Sie mich an. Ich helfe ihnen gerne weiter.
Notfall-Kinderzuschlag
bis zu monatlich 205 € / pro Kind
Anspruch auf den Zuschlag haben Sie, wenn:
· Ihr Kind bei Ihnen im Haushalt lebt, unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet oder verpartnert ist.
· Sie Kindergeld erhalten.
· Ihr Einkommen nicht weniger als 900 Euro brutto (Familie) oder 600 Euro brutto (Alleinerziehende) beträgt.
· Sie kein Arbeitslosengeld II (Hartz 4) erhalten.
· Sie mithilfe des Kinderzuschlags (und eventuell Wohngeld) in der Lage wären, den Bedarf Ihrer Familie zu decken.
Weitere Informationen und den Antrag finden Sie hier.
Sprechen Sie uns an. Wir helfen ihnen gerne weiter.
Sie treffen mich in der Regel vormittags im Büro neben dem Sekretariat der Schule im Altbau 1. Etage an.
Aufgrund der aktuell steigenden Corona-Fallzahlen bitten wir Sie nur noch nach telefonischer Terminabsprache zu mir zu kommen!!!!!!!!
Unterlagen für Behördenangelegenheiten werfen Sie bitte in den Briefkasten vor dem Schultor oder geben diese bitte Ihrem Kind mit.